DBGPrints-Archiv
Publikationen der Deutschen Bodenkundlichen Gesellschaft

Möglichkeiten zur Minderung der N2O-Freisetzung im Gemüsebau

Ruser, Reiner und Schulz, Rudolf und Pfab, Helena und Seiz, Perik und Armbruster, Martin und Wiesler, Franz und Müller, Torsten (2015) Möglichkeiten zur Minderung der N2O-Freisetzung im Gemüsebau. In: Jahrestagung der DBG 2015: Unsere Böden - unser Leben, 05.-10.09.2015, München.

[img] Microsoft Word
Herunterladen (120kB)

Kurzfassung

Über einen Zeitraum von 5 Jahren wurde überprüft, welchen Einfluss verschiedene N-Managementmaßnahmen auf die N2O-Freisetzung aus einer gemüsebaulich genutzten Parabraunerde am Standort Stuttgart-Hohenheim haben. Durch Anwendung des kulturbegleitenden Nmin-Sollwertsystems (KNS) konnten im Vergleich mit einer an die praxisüblichen N-Mengen angelehnten Düngung sowohl die N-Salden als auch die N2O-Emissionen um durchschnittlich 38% vermindert werden. Eine weitere Reduktion der N-Düngung führte zu einer weiteren N2O-Minderung, allerdings ergaben sich dadurch bei einzelnen Kulturen geringere Gemüseerträge. Die Applikation von Stroh zur Nitrat-Immobilisierung im Herbst führte zu keiner signifikanten N2O-Minderung. Die höchste Emissionsminderung konnte durch die Abfuhr der Erntereste im Herbst nach Brokkoli oder Blumenkohl erreicht werden. Die kumulativen N2O-Emissionen bei Abfuhr der Erntereste unterschieden sich nicht von denen der ungedüngten Kontrollbehandlung. Es konnte ein enger positiver Zusammenhang zwischen den Flächensalden und den N2O-Emissionen nachgewiesen werden. Ein Abbau der N-Überhänge führte so zu einer effektiven Minderung der N2O-Freisetzung im Gemüsebau.

Eintragstyp: Konferenz- oder Workshop-Beitrag ("Berichte der DBG")
Stichwörter: N2O, N-Düngung, Strohdüngung, N-Managementmaßnahmen, Abfuhr Erntereste, Nitrifikationshemmer, N-Salden
Bereiche: Arbeitsgruppen > AG "Bodengase"
Benutzer: Dr. Reiner Ruser
Hinterlegungsdatum: 29 Okt 2015 09:17
Letzte Änderung: 29 Okt 2015 09:17
URI: https://eprints.dbges.de/id/eprint/1138

Aktionen (Anmeldung erforderlich)

Eintrag anzeigen Eintrag anzeigen