Bischoff, Wolf-Anno und Schwarz, Andreas und Puschner, Christoph
(2019)
Klärschlammapplikation in Grundwasserschutzgebieten – ein kalkulierbares Risiko?
In: Jahrestagung der DBG/BGS Erd-Reich und Boden-Landschaften, 24. – 27. August 2019,, Bern, Schweiz.
Kurzfassung
Im Einzugsgebiet eines Brunnens, das noch nicht als Wasserschutzgebiet ausgewiesen wurde, wird seit ca. 30 Jahren Klärschlamm auf landwirtschaftlich genutzte Flächen ausgebracht. Klärschlamm ist einerseits ein Bodenverbesserer und Nährstofflieferant, andererseits aber auch Träger einer Vielzahl von unterschiedlichen Schadstoffen. Daher wurde in dieser Studie durch Literaturrecherchen, Modellierungen und Messungen untersucht, ob und in welcher Höhe von der Klärschlammausbringung lokal eine Gefahr für das Grundwasser ausgeht.
Während der 7-jährigen Messungen im Sickerwasser in 1 m Tiefe wurde insbesondere für Blei (Pb), Benzo[a]pyren und den Summenparameter PAK eine Gefährdung der Grundwasserqualität festgestellt. Diese Ergebnisse stehen im Widerspruch zu den Modellierungen. Zu einer verstärkten Mobilität dürften beigetragen haben: die Adsorption der Schadstoffe an (z.T. leicht lösliche) organische Substanz; strukturreiche, pfluglos bearbeitete Böden mit einem erhöhten Risiko für preferential flow sowie die Ausbringung im Spätsommer, teilweise in Phasen mit Gewittern und Starkregenereignissen. In Übereinstimmung mit den Modellierungen waren auch Standorte auf Flugsand (niedriger pH-Wert, geringer Humusgehalt) auswaschungsgefährdet.
Durch die Klärschlammausbringung wird daher die Grundwasserqualität beeinträchtigt, lokal werden in einzelnen Jahren im Sickerwasser Grenzwerte nach TrinkwV (2018) überschritten. Aufgrund von Verdünnungseffekten ist mit keiner Grenzwertüberschreitung im Grundwasser zu rechnen.
Um die negative Beeinträchtigung des Grundwassers zu reduzieren, empfehlen wir, auf gefährdeten Standorten auf eine Ausbringung von Klärschlamm zu verzichten. Die Klärschlammapplikation sollte im Frühjahr und nicht mehr im Spätsommer erfolgen.
Aufgrund einer Novelle der AbfKlärV (2017) ist die Ausbringung von Klärschlämmen in Wasserschutzgebieten grundsätzlich verboten. Nach einer erfolgreichen Ausweisung des Einzugsgebietes als WSG muss die Klärschlammausbringung daher beendet werden.
Eintragstyp: |
Konferenz- oder Workshop-Beitrag
("Berichte der DBG")
|
Stichwörter: |
Grundwasserschutz, Klärschlamm, Schadstoffe, Sickerwasserprognose, Selbstintegrierende Akkumulatoren, SIA, preferential flow, leaching, Schadstoffauswaschung |
Bereiche: |
Kommissionen > Kommission II: Bodenchemie |
Benutzer: |
Dr. Wolf-Anno Bischoff
|
Hinterlegungsdatum: |
07 Nov 2019 08:47 |
Letzte Änderung: |
07 Nov 2019 08:47 |
URI: |
https://eprints.dbges.de/id/eprint/1833 |
Aktionen (Anmeldung erforderlich)
|
Eintrag anzeigen |